Der Brandschutz wird umfassend in den Landesbauordnungen (LBO) der einzelnen Bundesländer geregelt. Die generelle Forderung an den Brandschutz - festgelegt in der Musterbauordnung – lautet:
„Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten,
Die Klassifizierung der Brandschutzanforderungen der Bauordnungen und die europäischen Brandschutzklassifizierungen dürfen parallel verwendet werden.
Da in Deutschland weiterhin neben der europäischen die nationale Klasse genutzt werden darf, finden zunehmend die bauaufsichtlichen Begriffe Verwendung.Die Bemessungsnorm von Mauerwerk für den Brandfall DIN EN 1996-1-2 (Eurocode 6) mit dem dazugehörigen Nationalen Anhang (NA) liegt vor und kann angewendet werden. Sie umfasst im Wesentlichen Bemessungstabellen entsprechend DIN 4102-4. Die Tragwerksbemessung für den Brandfall soll in Deutschland ausschließlich nach dem bekannten und bewährten Tabellenverfahren erfolgen. Eine ingenieurmäßige Brandschutzbemessung für Mauerwerk ist nach DIN EN 1996-1-2/NA nicht zulässig.
Umfangreiche Brandprüfungen und Forschungsvorhaben haben gezeigt, dass sich die Verwendung von Kalksandsteinen im Bereich des baulichen Brandschutzes sehr positiv darstellt. Kalksandsteine gehören der Baustoffklasse A1 an und sind nicht brennbar. Schon geringe Wandstärken in KS bieten einen hohen Schutz bei Bränden. Wie nachfolgende Tabelle zeigt, wird die Brandwandanforderung bereits mit einer 17,5 cm dicken KS-Wand der Rohdichteklasse ≥ 1,8 mit Dünnbettmörtel verarbeitet erreicht.
Dies gilt auch bei unvermörtelten Stoßfugen, wenn das Mauerwerk entsprechend den Anforderungen der DIN EN 1996-1-1/NA ausgeführt wird.